China, Saudi-Arabien, Pakistan. Die Bundesregierung weiß: In vielen Ländern der Welt steht es schlecht um den freien Zugang zu Internet und Sozialen Medien. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag listet sie diverse Maßnahmen auf, mit denen Staaten ihre Internetzensur in den vergangenen Jahren ein Upgrade verpasst haben.
Der Iran zum Beispiel schotte sich ab und baue an einem staatlichen Internet mit eigenen Sozialen Medien. Beliebt und weit verbreitet sind demnach der Messenger Telegram und Instagram. Beide sind noch erlaubt – im Gegensatz zu vielen anderen großen Social-Media-Plattformen wie Twitter oder Facebook, die landesweit gesperrt und nur über VPNs erreichbar sind.
Oder Russland. Wladimir Putin hätte gerne ein eigenes Internet, das er als souverän, resilient und autonom präsentiert. Dafür gibt es seit November 2019 das sogenannte „Gesetz über das souveräne Internet“, das den Datenverkehr stark überwachen soll. In diesem Zuge werden auch „Deep Packet Inspection“-Technologien ausgebaut.
In Ägypten wurden seit Mai 2017 schrittweise bis zu 500 Webseiten ohne Begründung oder Rechtsgrundlage gesperrt, darunter die Webangebote unabhängiger Medien, NGOs oder Proxy- und VPN-Anbieter, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Die Sperrungen setzten sich auch während der Präsidentschaftswahlen 2018 fort.
Kaum eigene Informationen, kaum Mittel
Überwachung und Zugangsbeschränkungen würden „die Ausübung von Menschenrechten beeinträchtigen und insbesondere die Meinungsfreiheit, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Versammlungsfreiheit beeinträchtigen“, konstatiert die Bundesregierung. Doch auf die Fragen der FDP-Fraktion, was sie tue, um dem globalen Trend entgegenzuwirken, bleiben die Antworten kurz.
In der Antwort heißt es lediglich, die Bundesregierung thematisiere die Lage der Menschenrechte und damit auch den hohen Stellenwert der Meinungsfreiheit bei Staatsbesuchen gegenüber anderen Regierungen. Außerdem setze sie sich auf EU-Ebene für Menschenrechtsklauseln in Handelsabkommen mit Drittstaaten ein. Finanziell hat die Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren insgesamt gerade einmal 2,4 Millionen Euro für Projekte und Organisationen bereitgestellt, die die Freiheit im Internet fördern.
Die Bundesregierung gibt zudem an, selbst kaum Informationen zu der Thematik zu haben – und aufgrund der Corona-Krise habe sie diese auch nicht mit vertretbarem Aufwand beschaffen können. Tatsächlich greift sie auch auf zivilgesellschaftliche Quellen wie den Freedom of the Net Report der NGO Freedom House zurück oder verweist auf das Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung.
Überwachung und Zensur
In ihrer Anfrage hat die FDP auch ausdrücklich nach dem aktuellen Stand der Meinungsfreiheit in Saudi-Arabien und Pakistan gefragt. Beide setzen Anti-Terror-Gesetze ein, um ihre Bürger:innen online zu überwachen und zensieren. In Saudi-Arabien kann seit November 2017 jede regierungskritische Meinungsäußerung etwa in sozialen Medien als terroristischer Akt bewertet und dementsprechend bestraft werden.
Auch in Pakistan wird das seit 2016 geltende Gesetz zur Verhinderung elektronischer Kriminalität von den Behörden sehr weit ausgelegt, um kritische Äußerungen als Straftaten einzustufen. Ende Januar 2020 wurden außerdem neue, restriktive Richtlinien zur Kontrolle sozialer Medien beschlossen, die aktuell nach Protesten von Menschenrechtsverteidigern und aus der Medienwirtschaft ausgesetzt wurden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Die pakistanische Regierung habe nun einen Konsultationsprozess angekündigt.
„Mit großer Aufmerksamkeit“ beobachte die Bundesregierung auch die aktuellen Entwicklungen in China. Dort ist im Juni 2017 ein „Cybersicherheitsgesetz“ in Kraft getreten als eine von vielen Maßnahmen, von denen sich die Volksrepublik „Cybersouveränität“ erhofft. Das Gesetz ermöglicht eine vollständige staatliche Kontrolle des Datenverkehrs. Weil es in vielen Passagen unscharf formuliert sei, lasse es chinesischen Behörden großen Freiraum, um etwa soziale Medien zu zensieren, schreibt die Bundesregierung.
Deshalb habe sie gemeinsam mit der EU den Gesetzgebungsprozess kommentiert und auf die „Kernwerte von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten“ hingewiesen.
